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March 03 2010
Polizei zur Vorratsdatenspeicherung: Versuchte Volksverdummung
Nachdem das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat, kommen jetzt wieder die besonders dämlichen Argumente. Eine besonders schöne Sammlung davon findet sich heute bei Welt Online. Da wäre zunächst der Bund Deutscher Kriminalbeamter, BDK, dessen Vorsitzender folgendes artikuliert:
Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen […] mahnte eine schnelle Neuregelung an. […] In zwei von drei Fällen sei die Polizei bei ihren Ermittlungen inzwischen auf Vorratsdaten angewiesen. sagte Klaus Jansen. In der „Passauer Neuen Presse“ ergänzte er: Es müsse nun schnell ein Gesetz auf den Weg gebracht werden, „das uns als Kriminalisten wieder handlungsfähig macht“.
Herr Jansen hat offensichtlich nicht den Funken einer Ahnung, über was er da herumschwadroniert. Ich fände es jedenfalls verwunderlich bis besorgniserregend, wenn die Polizei bei zwei Drittel aller Ermittlungen auf Daten zugreift, die laut Verfügung des Bundesverfassungsgerichts nur „mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und im Zusammenhang mit schweren Straftaten” verwendet werden dürfen — zumal auch dann nur, wenn „ein durch Tatsachen begründeter Verdacht vorliegt, und andere Ermittlungsmöglichkeiten wesentlich erschwert oder aussichtslos sind.” (Zitate: Wikipediaartikel „Vorratsdatenspeicherung”)
Übertroffen wird diese Einlassung noch durch die Nichtargumente des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei:
[Der GdP-Vorsitzende Konrad] Freiberg verwies darauf, dass die Telefonverbindungsdaten etwa bei den Ermittlungen gegen die terroristische „Sauerland-Gruppe“ eine wichtige Rolle gespielt hätten.
Bei Herrn Freiberg ist offensichtlich das Raum-Zeit-Kontinuum in gehörige Unordnung geraten. Wie sonst kann er den Zugriff auf die sogenannte „Sauerlandgruppe” am 4. September 2007 als Argument für die Vorratsdatenspeicherung bringen, die doch erst am 1. Januar 2008 gestartet ist. Das ist dumm, dreist und in höchstem Maße verlogen. Tatsächlich wäre das nämlich ein schlagendes Argument dafür, dass sich auch Terroristen aufdecken lassen, ohne dass man zur Generalüberwachung der Bevölkerung greifen muss.
Die Herren Polizeifunktionäre argumentieren arrogant und faktenbefreit. Man kann dies nicht laut und häufig genug sagen. Die in dem Welt-Artikel ebenfalls zitierte Justizministerin hat da schon ganz recht:
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger betonte in den ARD-„Tagesthemen”, auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. „Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern.„
Schreibt’s euch hinter die Ohren, ihr Lautsprecher!
