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July 27 2010
“ Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der "vorrangigen Versammlungsfreiheit" und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei. ”— heise online - Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig
